"..wenn ich einen Dienstleister beauftrage, gehe ich nicht davon aus, dass er die Leistung nochmal verkauft.."
Aus dieser Perspektive betrachtet, kann man auf die Idee kommen, dass es die "eigenen" Bilder sind, die vom Fotografen im Auftrag gefertigt wurden.
"..ich bin Künstler und Handwerker, wie oft und an wen ich meine Kunst verkaufe ist meine Sache.."
Aus dieser Perspektive sieht die Sache ganz anders aus.
Um Missverständnissen vorzubeugen zeige ich hier die (mir aktuell bekannten) rechtlichen Rahmenbedingungen auf und wie ich es in der Praxis handhabe.
Ohne deine Einwilligung darf ich (oder ein anderer Fotograf) dich nicht fotografieren. Im Streitfall gilt die Beauftragung als Einwilligung, aber ich lass jeden Kunden ein Model Release und auch ein Property Release (fürs Tier) unterschreiben.
dem Recht am eigenen Bild steht das Urheberrecht gegenüber. Allein der Urheber darf entscheiden, in welcher Form die Werke gezeigt, verkauft, vervielfältigt oder verändert werden.
Ohne Erlaubnis, darf dich ein Fotograf nicht fotografieren, aber die fertigen Bilder sind dann Eigentum des Fotografen. Er verkauft sie dir dann natürlich, aber "nur" mit privaten oder kommerziellen Nutzungsrecht. Du bist also auch in Besitz der Bilder.
Das alleinige Nutzungsrecht wird so gut wie nie verkauft.
Der Fotograf entscheidet also allein über die Verbreitung seiner Werke.
Die Sachlage bleibt gleich, ob du in Form von Verträgen darauf hingewiesen wurdest, oder ob stillschweigend davon ausgegangen wird, dass die Rechtslage bekannt ist.
Meine Pakete beinhalten das private Nutzungsrecht und meine Preise sind im Umkehrschluss so kalkuliert, dass ich die Bilder zeigen und verwenden kann.
In 98% der Fälle ist das auch bekannt und kein Problem. Ich weise bei der Anmeldung für ein Fotoshooting trotzdem darauf hin und lass mir die Unterschriften dafür geben.
Eventuelle Fragen lassen sich also spätestens zu diesem Zeitpunkt klären.
Weil ich dich auch verstehe, beharre ich nicht starr auf allen Punkten,
zum Beispiel:
Ich gebe die Druckdateien raus - das ist nicht selbstverständlich, weil ich damit die Vervielfältigung aus der Hand gebe.
Ich poste nie Kinder auf Sozialen Medien oder zeige sie auf meiner Website, außer es wird ausdrücklich erwünscht. Dass ich Kinder nicht zeige, kostet nichts extra.
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Und bis dato verkaufe ich die Bilder (hier gehts eh i.d.R. um reine Tieraufnahmen) auch nicht an Bildagenturen oder biete sie Magazinen an. Wie dieser Punkt allerdings in Zukunft aussieht bleibt offen.
Es ist bei mir grundsätzlich möglich ein alleiniges Nutzungsrecht zu erwerben, wenn das notwendig sein sollte.
Ebenso können Geschäftskunden kommerzielle Nutzungsrechte erwerben.
Das sind in beiden Fällen deutlich andere Konditionen als die angebotenen Pakete mit rein privaten Nutzungsrecht.
Privates Nutzungsrecht heißt: Du darfst die Bilder neben mir auch verwenden - nur nicht kommerziell.
Ich hoffe hier etwas Klarheit geschafft zu haben - falls du Fragen hast, frag mich jederzeit gerne :-)